AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Inhalt und Geltung
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der software partner gmbh erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2) Angebot, Leistungsumfang, Auftragsbestätigung, Eigentumsvorbehalt
- Angebote der software partner gmbh sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis,
Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und sonstigen Nebenleistungen.
- Angaben auf der Webseite, Kataloge und Preislisten haben nur orientierenden Charakter.
Die software partner gmbh ist berechtigt, diese aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung jederzeit und
ohne Vorankündigung zu ändern.
- Die Auftragsbestätigung der software partner gmbh definiert den Umfang der zu erbringenden Leistungen,
ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen.
- Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung der
Firma software partner gmbh massgebend und verbindlich. Zusätzliche Dienstleistungen sowie Hard- und Software,
die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.
- Die software partner gmbh behält sich das Recht vor, den Vertragsgegenstand am Wohnort des Käufers ins
Eigentums-Vorbehaltsregister eintragen zu lassen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
- Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto,
d.h. ohne Porto und Fahrspesen.
- Pauschalpreise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Grundlagen. Bei nicht voraussehbarer Änderung
dieser Grundlage hat die software partner gmbh das Recht, Pauschalpreise nach Rücksprache mit dem Kunden
anzupassen. Aufwandpreise richten sich nach dem effektiv geleisteten Aufwand bzw. dem aktuellen Stundenansatz.
- Rechnungen sind netto ohne Abzüge 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
- Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt ist die software partner gmbh berechtigt, Verzugszinsen und
Bearbeitungsgebühren zu erheben.
- Die von der software partner gmbh gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.
Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung mit
Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile
fehlen, durch die der Gebrauch der Ware nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Ware Nacharbeiten notwendig
sind.
4) Lieferfristen und Versand
- Die Angaben bestimmter Termine und Lieferfristen durch die software partner gmbh sind nur informativ und hängen
von der Belieferung der software partner gmbh durch Zulieferanten und Hersteller ab. Bei verspäteter Lieferung
steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
- Die Firma software partner gmbh liefert in der Regel ab Standort Wil SG. Mehrkosten des Transports hat der
Auftraggeber zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Direktlieferungen, Express, persönliche Lieferung,
spezielle Ankunftszeiten usw.) verursacht werden. Für Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen kann ein
angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben werden. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung auf den
Besteller über, und zwar auch dann, wenn der Transport durch die software partner gmbh organisiert wird.
Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder beim Spediteur vorgebracht werden.
5) Prüfung und Abnahme der Lieferung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren nach Empfang sofort zu prüfen. Wenn sie nicht dem Lieferschein
entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 6 Tagen nach Empfang
schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Nicht ohne weiteres feststellbare
Mängel hat der Kunde zu beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist.
- Bei Programmieraufträgen und Reports ist der Kunde verpflichtet diese zu prüfen und allfällige Fehler schriftlich
zu melden.
6) Garantie
- Die Garantie dauert 12 Monate ab Lieferung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Sie erstreckt sich auf die
mängelfreie Beschaffenheit der software partner gmbh gelieferten Produkte, d.h. die software partner gmbh
garantiert die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware an sich, übernimmt jedoch keine Gewähr für die
Brauchbarkeit in bestimmten Anwendungen oder mit Fremdkomponenten.
- Für Hard-, Software und Leistungen die von Dritten durch die software partner gmbh zugekauft bzw. mit dem Recht
zum Gebrauch erworben sind, gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Lieferanten.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch: Einbau fremder Komponenten; fehlerhafte
Bedienung (Benutzerfehler); höhere Gewalt; Nichtbeachtung der technischen Richtlinien; Unsachgemässer Arbeit
anderer; Installation zusätzlicher Software, externe Dienstleistende wie Web Hosting, Internet Provider, Security
Updates; alle Gefahren aus dem Internet und mangelnde Sorgfalt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Transportschäden.
- Weiter sind Softwarefehler explizit von jeder Garantie ausgeschlossen.
- Jeglicher Anspruch auf Garantieerfüllung geht verloren, wenn der Kunde selbst oder ein dritter Geräte in seine
Komponenten zerlegt oder technische Veränderungen durchführt, Reparaturen an der Lieferung vornimmt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
- Die Firma software partner gmbh erfüllt ihre Garantieverpflichtungen, indem sie nach eigener Wahl
Nachbesserungen oder eine Ersatzlieferung leistet. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere ein Anspruch auf
Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist seitens des Käufers ausgeschlossen.
- Zusätzlich werden von der software partner gmbh keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht
für Auswechslungskosten, Schadenersatz, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen,
Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Datenverlust usw.) und Ersatzansprüche Dritter. Die Garantieverpflichtungen
sind nur gültig, wenn die software partner gmbh rechtzeitig über den Schaden informiert wird. Leistungen, welche
nicht unter die Garantiebestimmungen fallen und von der software partner gmbh erbracht worden sind, werden dem
Kunden zu den aktuellen Stundenansätzen verrechnet.
- Das Abholen und Liefern von defekter Ware, Software- und Datenwiederherstellung sowie zusätzliche
Dienstleistungs- Aufwende bei Hardwaregarantiefällen sind in den Garantieleistungen nicht enthalten und werden
nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet.
- Keine Garantieansprüche bestehen für normale Abnützung und Verschleissteile wie z.B. Druckerpatronen, Toner,
Farbbänder, Akkus, Netzkabel etc.
- Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein oder der Originalrechnung geltend gemacht
werden.
7) Software / Lizenzen
- Für die Aufbewahrung der Software, Lizenzen und Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die software partner gmbh lehnt jede Haftung für verlorene Software, Lizenzen und Passwörter ab.
- Offerten der software partner gmbh gehen immer von den im Zeitpunkt der Offertstellung aktuellen
Softwarereleases (Versions- Nr.) aus. Die software partner gmbh übernimmt keine Haftung für Änderungen durch
den Softwareproduzenten in späteren Versionen respektive für die Erhältlichkeit der offerierten Versionen im
Erfüllungszeitpunkt. Führen Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfanges etc., zu einer Projekt
Erweiterungen und/ oder zu Mehraufwand, so geht dies zu Lasten des Kunden.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Software, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden,
richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers und müssen vom Kunden übernommen werden.
8) Datensicherung
- Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software inkl. Log- Eintrages verantwortlich.
Er trägt das Risiko für die Verwendung von anderen als von der software partner gmbh empfohlenen
Sicherungsmedien sowie Produktions- Änderungen der Sicherungsmedien.
- Bei Normal- oder Garantiereparaturen und jeglicher Anpassungen an der Software ist vorher durch den Kunden
eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
9) Voraussetzungen für die Betreuung
- Die software partner gmbh kann ihre Leistungen nur erbringen, wenn je nach den vereinbarten Leistungen der
Kunde die notwendigen Massnahmen trifft, insbesondere:
- Den erforderlichen Platz für die Geräte samt Zubehör sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in
klimatisierten Räumen, nach den Spezifikationen der software partner gmbh zur Verfügung stellt;
- Die software partner gmbh rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen,
behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam macht, soweit sie für die
vertragskonforme Leistung von Bedeutung sind;
- Die Geräte mit der gebotenen Sorgfalt und nach den Anleitungen der software partner gmbh benützt, die
Anforderungen an die Umgebung erfüllt und die üblichen Reinigungsarbeiten durchführt;
- Der software partner gmbh freien Zugang zu den Geräten, Datenträgern und Dokumentationen gewährt und ihm die
notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt;
- die notwendigen Kommunikationssysteme zur Verfügung stellt, damit die software partner gmbh beim Remote-
Service die Abklärungen treffen und die Eingriffe in das System direkt vornehmen kann, beispielsweise durch
Installation eines Modems und der notwendigen Kommunikationssoftware.
- Für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen beim Kunden entstehen,
kann die software partner gmbh zusätzlich Rechnung stellen.
10) Diskretion / Vertrauliche Daten
- Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein
zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte
am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der beiden Parteien.
11) Haftung
- Die software partner gmbh haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung
einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (sofern Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden, die sie
grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die
Höhe der Auftragssumme beschränkt.
- Die software partner gmbh und deren Mitarbeiter haften nicht für Datenverluste, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter Parteien oder andere Schäden, namentlich
Mangelfolgeschäden, welche aus Nutzung und Beanspruchung von Software und namentlich blue office software,
Wartung Hotline oder Support entstehen.
- Die software partner gmbh haftet in keinem Fall für atypische (höhere Macht, Einflüsse Dritter, Gefahren durch
Internet) und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
- Die software partner gmbh haftet nicht für falsche Zahlen in Statistiken sowie Belegen und deren Folgeschäden.
- Desgleichen haftet die software partner gmbh nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihn zumutbare
Massnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Schulung des Anwenders, hätte
verhindern können.
12) Erfüllungsort
- Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes
hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte in der software partner gmbh.
13) Teilnichtigkeit
- Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die entsprechend nichtige Bestimmung wird durch
eine neue ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14) Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Als Gerichtsstand gilt der Sitz der software partner gmbh.
Die Rechtsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.